Dachschmuck und Dachzubehör


Dachschmuck

Ab ca. 1850 begannen Bauern damit, sich Gockel, Adler und Fabelwesen auf das Dach zu setzen. Der eigentliche Ursprung reicht bis in die Antike.

Der Firstgockel beispielsweise galt von jeher als Glücksbringer und Behüter des Hauses. Er war Symbol für Wachsamkeit, vor allen wenn es darum ging, Feuer von Haus und Hof fern zu halten.

Ebenso galt er als Symbol der Fruchtbarkeit. So durfte man ihn sich in manchen Gegenden erst auf das Dach setzen, wenn der erste Sohn geboren war.

Dachzubehör und Sicherheit

Sicherheit fängt am Dach an

Sicherheits-Trittpfannen sind eine relativ unauffällige Lösung, um von der Traufe oder einem Dachausstieg sicher zu einer Sicherheits-Standrost-Anlage am Kamin zu gelangen.Sie werden versetzt in jede Reihe übereinander eingebaut und genau wie die Laufrostpfanne mit einer zusätzlichen Latte unterfüttert.

Vorsicht Lawinengefahr

Für Schneefanganlagen sind Schneefangsysteme in verschiedenen Varianten verfügbar, z.B. Schneefanggitter, Halter zur Aufnahme eines Rundholzes oder Schneestopper. Gerade so, wie es in Ihre Region passt oder Ihrem persönlichen Geschmack entspricht.

Mehr Funktionen am Dach

Für nahezu alle Funktionsbereiche eines Daches ist Zubehör erforderlich. Das reicht von den Kleinteilen zur sicheren Befestigung des Firstes über Klammern zur Sturmsicherheit bis hin zu Durchgangspfannen für die Dachdurchführung von Solar-Rohrleitungen bzw. Kabeln.

Wir haben in jedem Falle das passende, technisch korrekte Zubehör parat.




Sturmsicherheit

Als Folge zunehmender Starkwind-Ereignisse hat der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) neue Vorschriften erarbeitet, um die Sturmsicherheit zu erhöhen. Diese gelten für alle Dächer, die nach dem Stichtag 01. März 2011 neu errichtet oder saniert werden. Hausbesitzer sollten die Einhaltung der Vorschrift beachten, denn aufgrund der Verkehrssicherungspflicht haften sie für Schäden, die beispielsweise durch herabfallende Dachziegel entstehen. Das kann schnell sehr teuer werden. Von dieser Haftung können Hausbesitzer entbunden werden, wenn sie nachweisen können, dass die Fachregeln für Windsogsicherung eingehalten wurden und das Dach regelmäßig gewartet wird. Können diese Nachweise nicht erbracht werden, droht der Verlust des VersicherungsschutzesBe – sowohl bei der Haftplicht‐ als auch bei der Gebäudeversicherung.

(Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks)